In unserem Haushalt wohnt unsere 24jährige Tochter. Sie hat kurz nach ihrem 24. Geburtstag den Bachelorabschluss bestanden, somit hat sie ihre Berufsausbildung abgeschlossen und es gibt für sie kein Kindergeld mehr. Leider hat hat sie noch keine Arbeit gefunden, sie hat sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet. Da sie kein eigenes Einkommen hat und kein Vermögen besitzt, hat sie grundsätzlich Anspruch auf Hartz 4 (306€). Sind wir als Eltern über die Bereitstellung des Wohnraums hinaus noch unterhaltspflichtig und müssen unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der Arbeitsagentur offenlegen?