Mir wurde eine Eigentumswohnung mit kleinem Keller (5 m²] in einem aus drei Wohnungen bestehenden Haus angeboten. Die anderen beiden gleich großen Wohnungen der WEG haben je 15 m². Bei der Berechnung der Anteile wurden die Flächen der Wohnungen und der Garagen berücksichtigt, jedoch nicht die Flächen der Kelleräume. Damit scheint mir diese Wohnung bei der Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung benachteiligt.