Hallo,

wir hatten einen Brandschaden, den wir über die Gebäudeversicherung abwickeln können. Wir sollten einen Kostenvoranschlag einreichen, was wir auch gemacht haben. Dieser wurde nun von der Versicherung freigegeben und wir sollen jetzt die Rechnung einreichen. 1. haben wir noch gar keine Rechnung, weil wir den Schaden noch gar nicht haben reparieren lassen und 2. wollen wir das eventuell selber machen ... Sind wir verpflichtet die Rechnung einzureichen oder muss uns die Versicherung aufgrund des Kostenvoranschlages die Summe "einfach" überweisen? So hat es zumindest unsere Hausratversicherung gehandhabt – da mussten wir keine Rechnungen einreichen.

LG F.