Wir sind Wohnungseigentümer in eine Eigentümergemeinschaft (9 Eigentümer). Nun werden vom Abfallentsorger ab 2015 "gelbe" Tonnen satt der gelben Säcke eingeführt. Unser Grundstück ist sehr groß (1400 m²) und es ist viel Platz - auch an verdeckten Stellen. Es wurde nach Diskussion zur EGT-Versammlung vereinbart (kein Beschlusst), dass jeder Eigentümer selbst entscheiden kann ob er die 240 Liter -Tonne unter seinem Carport oder hinter dem Gerätehaus abstellt. Nach einer Woche bekamen wir vom Verwalter (ist selbst Eigentümer) die schriftliche Mitteilung, dass er seine ehemalige Zustimmung zurückzieht und wir die Tonnen unter dem Carport abstellen sollen. Seine Gründe sind subjektiver Natur und darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Kann er uns zwingen? Die Tonnen sind Eigentum des Entsorgers kein privates. Unserer Auffassung kann durch längere Duldung kein Sondernutzungsrecht bzw. Sondereigentum entstehen. Ist nicht der Grundstückseigentümer - wir alle in diesem Fall - verpflichtet einen Stellüplatz zu benennen, nich der einzelne Eigentümer?
Stellplatz für Mülltonnen
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