unser Haus besteht aus drei Eigentumswohnungen , davon wurde einem Eigentümer ein Sondernutzungsrecht am Technikraum zugesprochen mit jeweils Betretungrecht der beiden anderen Wohnungen. Nun hat die Sondernutzungsberechtigte den Keller zugesperrt. Der Raum ist etwa 4 - 5 qm gross und es wird täglich Wäsche darin aufgehängt . Vor kurzen kam der Techniker zur Wartung der Heizung ,leider unangemeldet und hat sie gebeten die Wäsche abzuhängen ,. Nun haben wir anderern beiden Betretungsberechtigten aber keinen Schlüssel für den Keller und die Eigentümerin ist bis ca. 16/30 in der Arbeit.

Meine Frage wäre nun ob den Betretungsberechtigten ein Schlüssel zusteht. Wasser- Stromableser Tankrohrdichtemesung klingeln immer bei mir.

Herzlichen Dank im Voraus.