Bürgermeister und Schuldirektor gleichzeitig?
Der stellvertretende Schuldirektor wurde in seinem Wohnort als Bürgermeister gewählt. Da ich nichts mit ihm zu tun hatte, und seit kurzem nicht mehr in der Schule bin, frage ich aus reinem Interesse: kann man Bürgermeister und Schuldirektor gleichzeitig sein, oder muss er dem entsprechend sein Amt als Direktor niederlegen?
Beamtentum,
Bürgermeister,
Schuldirektor