Der Vermieter möchte drei Monate vor Auszug meine Wohnung besichtigen und diktieren, was ich an der Wohnung machen lassen muss. Ich soll das auch noch unterschreiben.

Ich möchte das aber selbst feststellen.

Die Vorbesichtigung ist die Bedingung dafür, dass der Vermieter MietinteressentInnen die Wohnung besichtigen lässt. Ist das zulässig?