Hallo,

kurz zum Sachverhalt. In unserem Gästebuch wurde ein "übler" Beitrag hinterlassen, der die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung erfüllt.

Einem guten Bekannten der im EDV Bereich tätig ist, haben wir umgehend die hinterlassene IP Adresse aus dem Gästebucheintrag gegeben. Dieser meinte, dass die IP Adresse höchstwahrscheinlich von einem TOR-Netzwerk-Knoten kommt.

Er vermutet im dem Fall dürfte sich eine Strafanzeige als ziemlich aussichtslos erweisen, da die Rückverfolgung extrem schwer, aufwendig oder praktisch unmöglich ist. Diesbezüglich ist er aber nicht ganz sicher.

Daher die Frage macht es Sinn eine Strafanzeige zu stellen oder kann man jetzt schon sagen, dass diese praktisch im Sande verlaufen wird. Denn sollte das der Fall sein, kann man sich die Mühe sparen.