Anlegerwohnung: nichts anderes als eine aus Bargeld oder zum Teil auch mit Kredit finanzierte Eigentumswohnung, die langfristig vermietet wird. Mit den Mieteinnahmen erfolgt die Tilgung des Darlehens. Das Wunschziel ist meistens eine schuldenfreie Immobilie spaetestens bis zum Pensionsantritt. (die Mieteinnahmen sollen dann die Pensionslücke schliessen).

Wichtig sind:

-intensive Vorbereitungszeit -umfangreiches Wissen über Situation am Immobilienmarkt -Wissen über aktuelle Förderungen -Wissen über Finanzierungsmöglichkeiten -Wissen über Nutzung steuerlicher Spielräume

Experten-Rat für Anleger:

Beim Kauf einer Anlegerwohnung spielt das Geld in mehrfacher Hinsicht eine grosse Rolle. Wichtig ist die fachkundige Beratung durch einen + STEUER-Experten + BANK-Experten sowie einen + WOHNBAUFÖRDERUNGS-Experten

(Quelle: VN)

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Bsp: Ein Haus mit EG, 1.OG und 2.OG weist jeweils eine Geschossfläche von 100 m2 auf. Die Gesamtgeschossfläche beträgt daher 300 m2. Das Haus ist auf einem 500 m2 grossen Grundstück.

die Berechnung der Baunutzungszahl: (Gesamtgeschossfläche/Nettogrundfläche)x 100

das heisst (300 m2/500 m2)x 100 = 60 (Baunutzungszahl beträgt daher 60)

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die Gesamtgeschossfläche ist die Summe aller Geschosse in 1,50 m über dem Fussboden. Wände aller Art, Dachkonstruktionen + Dachhaut und ähnliche Bauteile sind dabei einzurechnen. Nicht zur Geschossfläche zählen hingegen Balkone, Loggien, Laubengänge udgl. sowie innen liegende Flächen, die der Erschliessung von Wohnungen in Häusern mit mehr als 3 Wohnungen dienen. Hang- und Untergeschosse sind nur die über dem Gelände liegende Geschossfläche einzurechnen. Gemessen wird hier in 1,50 m unter dem darüber liegenden Fussboden.

Vereinfacht ausgedrückt zählt zur Gesamtgeschossfläche daher die Anzahl der Quadratmeter (m2) von EG sowie den Obergeschossen jeweils inklusive den Aussenwänden (nicht jedoch der Keller oder ein Balkon)

Bsp: ein Haus mit EG, 1.OG und 2.OG weist jeweils eine Geschossfläche von 100 m2 auf. Die Gesamtgeschossfläche beträgt daher 300 m2. Das Haus ist auf einem 500 m2 grossen Grundstück.

die Berechnung der Baunutzungszahl: (Gesamtgeschossfläche/Nettogrundfläche) x 100

das heisst (300 m2/500 m2) x 100 = 60 (Baunutzungszahl beträgt daher 60)

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Beispiel "Wohnbauselbsthilfe Bregenz":

für die Zuweisung einer Mietkaufwohnung muss man förderungswürdig sein d.h.: -EU Staatsbürger -man darf kein Eigentum besitzen -die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden (diese richtet sich nach Personenanzahl)

Eigenmittel für eine Mietkaufwohnung richtet sich nach Wohnungsgrösse (z.B. 4-Zimmerwohnung ca. 35.000,--)

wenn die Wohnung 10 Jahre alt ist, kann sie ins Eigentum übernommen werden, mit der Miete werden die Darlehen getilgt

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