Hallo, wir haben bei der Allianz vor einigen Jahren eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, Laufzeit betrug 2 Jahre. Da es günstigere und bessere gab, entschieden wir uns für eine andere Versicherung. Nachdem wir die abgeschlossen hatten, schickten wir der Allianz unsere Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Wir begründeten kurz, dass wir ja bereits eine andere Versicherung hätten. Das war Februar 2010. Im März antwortete die Allianz, man könne die Kündigung nicht akzeptieren, da sie "zu früh" erfolgt sei. (Leider weiß ich nicht mehr, wieviel von den zwei Jahren der ersten Laufzeit rum war.) Dummerweise hatten wir in der Zeit eine Menge um die Ohren, zogen um, kauften ein Haus, bekamen nochmal Nachwuchs. Das Ganze wurde vergessen. Folglich läuft die Versicherung immer noch. Kann die Versicherung überhaupt eine Kündigung als zu früh zurückweisen, wenn ich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt habe? Mich also zwingen, in einigen Monaten noch mal eine Kündigung auszusprechen?

Viele Grüße Frank