Hi, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe bei Google nichts ähnliches gefunden:

Wenn man von einem Einpersonenhaushalt umzieht in eine Wohngemeinschaft, in der bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt, reicht es, der GEZ nach dem Unzug dessen Beitragsnr. zu schicken, oder muss man sich zusätzlich noch von der letzten Wohnung abmelden? ich hätte gedacht, dass das automatisch (nachträglich) umgestellt wird, da doch klar ist, dass man nur eine Adresse bewohnen kann..?

und wenn man sich abmeldet, muss man anscheinend auch das angebrochene Quartal komplett bezahlen, auch wenn man vor dessen Ablauf abgemeldet ist, oder? (also wenn man sich im September abmeldet, müsste man bis Ende Dezember weiterzahlen?)

das würde ja heissen, dass die für manche Haushalte doppelt Beiträge beziehen, einmal vom Vormieter und einmal vom Nachmieter. Ist das rechtens?