Ich wohne in einer Wohnung, in der im Bad vom Vermieter ein Spiegelschrank angebracht wurde. Dieser hing jetzt 2 Jahre dort. Letzte Woche ist das passiert, was man sich nicht vorstellen möchte: der Spiegelschrank ist runtergekracht. Dieser ist in das Doppelwaschbecken gefallen und die Ablageplatte aus Glas zerbracht natürlich. Zum Glück wurde das (Doppel-) Waschbecken nicht beschädigt. Der Spiegelschrank war mit den dafür üblichen Gegenständen bestückt. Der Vermieter will nun, dass ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde. Soweit ich weiß, sind Gegenstände in der Wohnung, die mitvermietet sind, bei Defekten Sache des Vermieters. Es ist ja nun auch nicht so, dass wir uns an den Spiegelschrank hängen. Es lag auch nicht an den Häken für den Schrank, sondern wahrscheinlich um einen Materialfehler beim Schrank. Muss ich dafür haften? Danke für Antworten.
Wer haftet für runtergekrachten Spiegelschrank?
Haftpflichtversicherung,
Schaden,
SPiegelschrank
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