Hallo,
Das Fasten und das Gebet sind unabhängig von einander zu sehen. Das bedeutet, dass dein Gebet gültig ist, auch wenn du im Ramadan nicht fastest. Auch ist dein Fasten gültig, wenn du im Ramadan nicht dein fünfmaliges Gebet verrichtest. Diese Fatwa von "Noo23" ist nicht richtig. Denn das Glaubensbezeugnis ist ausreichend um ein Muslim zu sein. Wer die Gottesdienste nicht verrichtet, läd natürlich sehr viele Sünden auf sich, aber er wird dadurch nicht zu einem "Ungläubigen".
Außerdem muss man sich auch an die Gebete herantasten. Von einem Tag auf den Anderen das fünfmalige Gebet zu verrichten, schaffen nur die wenigsten. Bete die ersten Tage zum Beispiel nur das Nachtgebet. Dann nach einigen Tagen das Abendgebet und das Nachtgebet, bis sich das so einspielt. Und als letztes versuche das Morgengebet zu verrichten.
Zum Küssen und Geschlechtsverkehr: Küssen ist nur insofern erlaubt, wenn es nicht zum Geschlechtsverkehr verführt..."im Eifer des Gefechts" Und Geschlechtsverkehr ist nach dem Fastenbrechen erlaubt. Sure 2 Vers 187
Es ist euch erlaubt in der Nach des Fastens euch euren Frauen zu nähern, sie sind euch ein Gewand und ihr seit ihnen ein Gewand. Allah weiß, dass ihr gegen euch selbst trügerisch gehandelt habt und er nahm eure reumütige Bekehrung an und vergab euch. So nähert euch ihnen und trachtet nach dem was Allah euch bestimmt hat. Esst und trinkt, bis der weiße Faden von schwarzen Faden in der Morgendämmerung zu unterscheiden ist. Alsdann vollendet das Fasten bis zur Nacht. Und nähert euch euren Frauen nicht, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die die Schranken, die Allah gesetzt hat, so kommt ihnen nicht zu nahe! So erklärt Allah den Menschen seine Zeichen, damit sie sich schützen.