ich habe gerade einen maklerschein beantragt.bei einem abschluss erhalte ich von einem anderen makler eine provision hierfür.der andere makler schreibt dem käufer eines hauses eine rechnung: courtage zzgl. mwst.=gesamtbetrag. meine frage nun: da ich jährlich unter 17.500€ umsatz bleibe und ich somit keine umst.abführen muss, kann ich meine provisionsforderung auf die courtage oder den gesamtbetrag ansetzen?falls auf den gesamtbetrag - kann der andere makler dann noch umst. ausweisen?

vielen dank für eure antworten!