,,Das Mitbringen von Speisen kommerzieller Anbieter (Pizza, Nudeln, Döner, etc.) in die Schule ist verboten. Gleiches gilt für das Mitbringen von Verpackungen der kommerziellen Anbieter von Speisen." 14.02.2018 Der Schulleiter.

Dies steht jetzt bei uns vor den Türen der Mensa. Die Mensa unserer Schule hat ein Angebot welches den Schülern unserer Schule nicht passt. Dieses kann auch kaum bis gar nicht mehr weiter optimiert werden. Deswegen kaufen sich Schüler der Oberstufe ihr Essen aus den Läden der Umgebung der Schule(Ist warmes Essen und preiswerter). Nun hat die Schule dieses Essen verboten in die Schule mitzubringen. Somit ist der Schüler gezwungen in der Mensa einzukaufen wenn er was zu essen haben möchte. Meiner Meinung nach ein Eingriff in den Markt. Um die Rechtslage genauer zu definieren, der Fall spielt sich in NRW ab.

1)Ist sowas eigentlich rechtlich erlaubt? Wird hier nicht die Monopolstellung der Mensa ausgenutzt? Jeder darf doch essen was er möchte solange es kein Alkohol oder andere Drogen enthält? An welche Institution könnte ich mich da wenden(Außer an eine Anwaltskanzlei)?

Zusätzlich: Es geht hier wirklich nur um die vier Fragen bei 1). Anderweitige Kommentare wie ,,Esst dann weniger" oder ,,macht euch ein Butterbrot" wäre keine Lösung bzw. Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen