Hallo,

wenn eine deutsche Frau einen moslemischen Ausländer heiratet; und zwar im islamischen Ausland alsauch in Deutschland; ist dann der islamische Ehevertrag (mit der vereinbarten Morgengabe und dem "mahr"), der im Ausland vor einem Geistlichen vereinbart und staatlich registriert wird auch in Deutschland rechtsgültig?

Ich Frage nur sicherheitshalber für den Fall, falls es später zur Scheidung kommen könnte. Ist dann der ausländische islamische Ehevertrag hier in Deutschland einklagbar?

Oder ist es notwendig, die im islamischen Ehevertrag vereinbarten Dinge für den Scheidungsfall auch in Deutschland in einem Ehevertrag festzuhalten? Bzw. kann man den ausländischen islamischen Ehevertrag hier in Deutschland staatlich anerkennen lassen, solange die Zeiten noch rosig sind, damit man dann in möglichen schlechten Zeiten ein hier rechtsgültiges Papier hat?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!