Ablehnung der Krankenversicherungsbeiträge durch die BG beim Verletztengeld
Ablehnung der Krankenversicherungsbeiträge im Verletztengeld
Ich bekomme nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.
Die BG übernimmt die hälftigen Beiträge zur Renten-und Arbeitslosenversicherung.
Normalerweise auch die Kosten zur Krankenversicherung. Bei mir haben Sie es abgelehnt, da ich in der privaten Krankenversicherung bin. Angeblich muß die BG nur Pflichtbeiträge
bezahlen, also nur für gesetzlich Versicherte. Ist diese Ungleichbehandlung korrekt
oder lohnt es sich in einen Rechtsstreit zu treten
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