Moin. Ich hatte vor im Dezember 2014 einen Wasserschaden in meinem Keller-Abteil (mehrfamilienhaus). Der Schaden (Heizungsrohr an Decke "leckt") wurde von der Hausverwaltung damals direkt repariert. Mir ist damals kein finanzieller Schaden entstanden, da in meinem Keller 95% der Sachen in dichten Plastikboxen verpackt ist.

Nun ziehe ich gerade aus. Ich hatte - in Absprache mit dem Vermieter - 3 Türen in meiner Wohnung ausgehängt und im Keller gelagert. Allerdings nicht in der Ecke in der der Wasserschaden war. Beim wieder einhängen der Türen habe ich nun zusammen mit dem Vermieter festgestellt, dass die Türen verzogen sind und schliessen nicht mehr richtig. Frage ist jetzt: Wer muss das "richten"? Das ist ein Mehrfamilienhaus mit diversen Eigentümern und einer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat damals den Handwerker geschickt, der das Rohr ausgetauscht hat. Das Rohr gehört auch nicht "mir" sondern ist "allgemein Gut", dass nur auf einer Strecke von ca 50 cm durch meinen Keller läuft. Meinem Verständnis nach muss die Gebäudeversicherung dafür aufkommen - die Frage ist: gibt es ein Problem, weil die offensichtliche Ursache jetzt schon knapp 1,5 Jahre zurück liegt?

Mein Vermieter ist panisch und meinte wir sollten die Türen jetzt mal "2-3 Wochen hängen lassen, vielleicht passt es dann" - ich glaube da passiert nix aber sei es drum. Ich will nur vorbereitet sein, wenn er kommt und sagt "die Türen müssen neu" oder so.

Eine Hausratsversicherung habe ich nicht, weil das in meinem Mietvertrag nicht drin stand - ich habe nur eine ganz normale Haftpflichtversicherung.

Hat jemand ne FUNDIERTE Meinung ?