Ich habe die Möglichkeit einen PKW-Stellplatz innerhalb eines Wohngebiets zu kaufen und möchte darauf ein Motorrad abstellen, eventl. auch eine Motorrad-Garage. Es handelt sich hierbei nicht um Sondereigentum, welches an eine Immobilie gebunden ist und auch nicht um eine Eigentümergemeinschaft. Wie ist so ein Stellplatz definiert, mal ist die Rede von einem PKW-Stellplatz, dann von einem KFZ-Stellplatz. Ist es überhaupt erlaubt, ein Gebäude wenn auch noch so klein hinzustellen, wenn es der reinen Unterbringung eines Fahrzeug dient.