Erstellt wurde im Jahr 2013 eine Lagerhalle mit Verwaltung.

In der Baugenehmigung steht unter "Art der Nutzung " Lagerung von Sanitär Artikeln

und

Unter "Art des Betriebes"
Lager+Büro

Jetzt möchte ich den Büroteil und einen Teil der Lagerhalle vermieten. Der neue Mieter lagert dort Druckfolien.

Seitens des Brandschutz müssen keine änderungen vorgenommen werden, das habe ich bereits geklärt.

Nach Rückfrage bei der Bauordnung besteht diese nach telefonischer Aussage auf eine Nutzungsänderung, wobei sich in meinen Augen der Nutzen : Lager und Büro keineswegs ändert.

Problem ist halt nur das ich dafür einen Architekten beauftragen müsste um meine Interessen zu vertreten da ich dafür keine Zeit und keine Kenntniss habe.

Was ist eure Ansicht in der Angelegenheit und was würdet ihr nun an meiner Stelle machen?