Ich habe gerade das Video https://youtu.be/1THAPWGkacY von Christian Solmecke gesehen, in dem es darum geht, ob das Knacken bzw. picken von Vorhängeschlössern an Brücken legal ist.

Mich würde allerdings interessieren wie es ums lockpicking generell steht.

  1. Welcher Straftatbestand ist es, wenn ich ein Schloss (Schranktür, Snackautomaten, Mitarbeiter-only-Tür, ...) knacke ohne dabei Dinge zu entwenden, etwas zu beschädigen, order sonst irgendwas zu machen?
  2. Wie sieht es aus, wenn ich nur das Schloss picke (also den Zylinder drehe), allerdings nicht die Tür/den Automaten öffne?
  3. Und wie stehe ich rechtlich da, wenn ich ein Schloss picke, es allerdings nicht mehr abschließe, und andere, die das offene Schloss später zufällig bemerken, diesen Umstand ausnutzen?

Die Informationen, die ich per Google gefunden habe sind leider sehr spärlich und weisen nur darauf hin, dass das Knacken wohl strafbar ist, verweisen allerdings nicht auf irgendwelche Paragrafen oder Urteile.