Hallo, ich hatte einen Unfall mit dem Auto - unangepasste Geschwindigkeit in einer Autobahnauffahrt bei Dunkelheit (Flurschaden + Schaden am eigenen Auto). Jetzt kam der Bußgeldbescheid und es ist eine Ordnungswidrigkeit nach 8.1 BKat geworden (145,00 EUR + 1 Punkt). Begründung Dunkelheit/Dauerregen. Es war tatsächlich Dunkel, aber ist Dunkelheit eine hinreichende Situation für die "schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)" aus der BKat? Vielen Dank für die Antwort!