Angenommen der Patient benötigt eine Aufbissschiene (gegen Knirschen im Schlaf) und einen Mundschutz (für den Sport). Nun werden dafür beim Zahnarzt zwei Abdrücke genommen. Auf die Frage des Patienten, ob man denn nicht ein Abdruck ausreichen würde, wiederspricht der Zahnarzt mit dem Argument der Abnutzung des Gipsmodells.

Kann man dem Glauben schenken, oder könnte ein solcher Gebiss-Abdruck in dem Fall mehrfach verwendet werden?