Seit Februar gibt es ja neuerdings die Verordnung, dass sichtbare Tattoos abgedeckt werden müssen. Ich hab hinter beiden Ohren jeweils ein kleines Tattoo. Ist das ausschlaggebend bei der Bewerbung, dass ich nicht genommen werde oder wird doch ggf. ein Auge zugedrückt?

Und nein, die Frage ist ernst gemeint und ich möchte jetzt keine "Bah, Tattoos sind doof, lass das. Bist selber Schuld!" Argumentationen!