Ein Mitarbeiter hat meine Unterschrift über ein Kopierer auf ein Schreiben gefälscht, wo ich angeblich das Original erhalten haben soll. Ein Schriftsachverständiger der vom Gericht bestellt wurde, kann aus dem Duplikat nichts erkennen. Es ist nur ein Duplikat mit meiner aufkopierten Unterschrift.als Beweis vorhanden! Ich habe dieses Schreiben erstmals vom Gericht erhalten! Besteht überhaupt eine Chance dies als Urkundenfälschung nachzuweisen?