Also, ich habe auf eBay ein iPhone gekauft und den Verkäufer dann umgehend über eBay informiert dass ich diesen Kauf abbrechen möchte (Ist ein gewerblicher Verkäufer). Dies hat er auch getan und die Bestellung wurde über eBay storniert, so war für mich das Thema erledigt (Der Kaufvertrag an sich ist aber noch gültig das weiß ich jetzt nachdem ich mich informiert habe).

Nun habe ich nach einem Monat Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen in dem ich aufgefordert werde das Geld für das iPhone und ca. 30€ Inkasso-Gebühren zu bezahlen. Ich habe allerdings in der bisherigen Zeit keine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung von dem Verkäufer erhalten, nur eine kurze E-Mail direkt nach dem Kauf in der stand, dass ich das Geld an die genannte Bankverbindung überweisen soll, falls ich noch nicht über Paypal bezahlt habe. Aber danach kam nichts weiter, wenn nochmal was gekommen wäre hätte ich das ja mit der Firma klären können.

Nun zu meiner Frage, ich habe gelesen, dass eine Inkasso Firma nur beauftragt werden kann, wenn man im Verzug mit der Zahlung ist. Ich habe auch gelesen, dass man nach 30 Tagen nach erhalt der Rechnung in Verzug gerät, wenn in dieser Rechnung darauf hingewiesen wird. Nun habe ich aber bis heute keine Rechnung oder ähnliches erhalten und war der deshalb der Meinung, dass dies bereits geklärt ist. Darum bin ich, nach dem was ich gelesen habe, auch der Meinung, dass der Verkäufer das Inkasso-Unternehmen garnicht hätte beauftragen dürfen oder irre ich mich da?