Hallo zusammen,

angenommen, es sei folgende Situation: ein Vollzeitstudent arbeitet nebenbei ca. 14h/Woche, wobei die Arbeitstage Sonntags und Montags sind. Anstellung natürlich auf Werkstudentenbasis. Gezahlt wird im Betrieb nach Tarif.

Sonntags gibt es demnach einen Zuschlag von 50% auf den Lohn. Dieser wird bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten auch gezahlt, wenn diese Sonntags Urlaub nehmen. Der Werkstudent allerdings bekommt den Zuschlag nicht bezahlt, wenn er sich Sonntags Urlaub nimmt.

Würde das nicht aber gegen das Prinzip verstoßen, dass Werkstudenten gleich zu behandeln sind, wie Festangestellte? Hat der Student ein Anrecht darauf, dass auch ihm der Zuschlag beim Urlaubsentgeld gezahlt wird? Wenn ja, welche Argumentation/Gesetzespassage steckt dahinter?