ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst und

  • fahre täglich 2- 3 mal Patienten an, wobei ich von zuhause aus mit meinem PKW los fahre, in das Pflegedienstbüro,, gehe ich nie, da ich dort nichts zu tun habe,ist also nie meine erste Tätigkeitsstätte.
  • Für die Fahrten rechne ich 0,30 ct pro Km ab. Wenn ich also bei mir in der Nähe arbeite ZB 2,2 km , rechne ich diese ab, es gibt aber auch Patienten , bei denen ich 29 km abrechnen muss.
  • Nun will der Pflegedienst mir aber die Fahrt erst ab "Büro" bezahlen, sodass bei manchen Anfahrten mir jeweils 8 km nicht bezahlt werden.
  • logischer weise müsste ich dann ja auch bei Anfahrten von den 2,2 km in meiner Nähe, dann erst die Anfahrt zum Büro berechnen , als meiner Tätigkeitsstätte.

Wie sieht da nach dem neuen RK Gesetz die Beurteilung aus?