Antwort
Ich denke, das Minestalter von 30 Jahren wird seine Gründe haben, denn die Begleitperson soll ja eine gewisse Reife und vor allem genug Fahrerfahrung haben. Frag doch am besten mal bei der Führerscheinstelle nach, wo du deine Begleitpersonen eintragen lassen kannst, wie es mit Sondergenehmigungen aussieht, denn in deinem Fall würde es sicher sinnvoll sein. Vielleicht sind in bestimten Fällen ja Ausnahmen möglich! Schon mal viel Glück für deine Prüfung :)