Hallo an euch alle :))

Ich gehe im August diesen Jahres eine Ausbildung als Köchin an.

Minderjährige müssen aufgrund des Jugendschutzgesetzes eine ärztliche Erstuntersuchung durchführen lassen. Meine Frage ist jetzt ob ich (18) meinem Hausarzt ebenfalls einen Besuch abstatten muss, oder ob lediglich ein Gesundheitszeugnis/ eine Lebensmittelbelehrung reicht.

Fühle mich kerngesund und habe momentan leider kaum Zeit. Würde ich mir also ganz gerne sparen.

Vielen Dank im voraus :)