Hallo zusammen,

mein Sohn (16) hat das deutsche Gymnasium (G8 NRW) bis zur 9. Klasse besucht und damit einen Hauptschulabschluß. Die 10. Klasse hat er als Auslandsjahr in Kanada verbracht und beschlossen, auch die 11. und 12. Klasse und damit seinen Schulabschluß in Kanada zu machen. Da ein weiteres Jahr Beurlaubung mit Verweis auf die maximale Verweildauer in der Oberstufe seitens der Obersten Schulaufsichtsbehörde abgelehnt wurde (hätten wir gerne gemacht, um uns eine Rückkehr offen zu halten...), wird er nun die Schule ganz verlassen.

Die Schule möchte von uns einen Nachweis, dass er im Ausland einen Schulabschluss machen kann - und wir fragen uns, warum müssen wir das nachweisen? Eine Bescheinigung der Schule über den Schulbesuch des letzten Schuljahres (Klasse 10) und dass er auch Klasse 11 dort machen wird, liegt der deutschen Schule vor.