Also ich wollte jetzt mal fragen da ich jetzt 16 werde ob ich illegal handle ( also mit Konsequenzen rechnen muss), wenn ich an meine Freunde die noch unter 16 sind Bier weitergebe was ich gekauft habe. So da ich mich jetzt zu diesem Thema informiert habe weiß ich, dass es laut §9 Juschg verboten ist in der Öffentlichkeit Alkohol an Minderjährige weiterzugeben. Jetzt lese ich aber auch in §28 (3) dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit wäre für einen Erwachsenen aber anscheinend nicht für einen Minderjährigen. Da ich mich aber nicht so gut damit auskenne und vielleicht etwas übersehen habe stelle ich jetzt diese Frage an jemanden der sich WIRKLICH damit auskennt und der am besten dazu einen Beleg liefern kann, damit ich mir auch ganz sicher sein kann! (Ich brauche übrigens keine Moralpredigten ;) ) Vielen Dank im Vorraus link zum von mir verwendeten Juschg: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/