In einem mir geschilderten Fall liegt folgender Sachverhalt vor.
Ein Beamter auf Wiederruf ist erkrankt...voraussichtlich längerfristig.
Nach ein paar Wochen wird der Beamte zur Untersuchung zu einem Amtsarzt einbestellt. Der Beamte ist jedoch momentan, aufgrund der Krankheit, nicht in der Lage, diesen Termin wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass der Beamte die Erkrankung nicht so gut verkraftet.
Ich habe hierzu folgende Fragen:
1. Kann ein Beamter auf Wiederruf innerhalb einer bestehenden Erkrankung durch den Amtsarzt entlassen werden?
2. Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz zu der jetzt bestehenden Krankheit?
3. Was passiert mit dem Beamten, wenn er sich entschließen sollte, seine Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen? (Voraussetzungen hierzu liegen vor)
4. Ist die Einbestellung zur Untersuchung bei dem Amtsarzt nicht deutlich zu früh erfolgt?