Ich fahre als selbstständiger Kurier mit einem PKW, den ich in meine Firma übernommen habe. Im Fahrtenbuch gebe ich das Datum und die Uhrzeit an, das es eine Kurierfahrt ist, für welchen Kurierdienst ich fahre ( nicht Abfahrt- und Zielort !! - also keine Teilstrecken ) und Kilometerstand bei Abfahrt von der Wohnung und bei Ankunft an der Wohnung sowie Gesamt-km. Die einzelnen Haltepunkte, also die Kunden die ich anfahre werden mit Namen und Adresse in einer Auftragsliste mit jeweiliger Uhrzeiten erfasst. Zusätzlich gibt es vom Kurierdienst für den ich fahre eine Liste der gefahrenen Einzel-Aufträge als Bestandteil der Abrechnung, ebenfalls mit den Kundendaten. Beide Listen enthalten keine km-Angaben. Das Finanzamt hat nun im Rahmen einer Betriebsprüfung das Fahrtenbuch als nicht korrekt geführt verworfen und die 1%-Regelung festgesetzt. Frage: Ist das so richtig ? Gibt es für Kuriere eine Sonderregelung für das Führen von Fahrtenbücher ? Sollte ich den PKW in das Privatvermögen überführen und damit dann Kurierfahrten machen, muß dann auch ein Fahrtenbuch geführt werden ?