Hallo Community,
allso angenommen ich erleide zB. an einem Herzanfall und das zu fällig an einem öffentlichen Ort.
Könnte ich dan dem herbeieilendem Notdienst das von Pasanten gerufen worden ist die Behandlung/Rettung verweigern.
Ich möchte definitiv nicht das man mich anfässt geschweige den eine Behandlung durchführt.
Im Internet habe ich nur das dazu gefunden.
"Jeder einsichtsfähige Patient hat das Recht, selbstbestimmt eine ärztlich angeratene Behandlung zu verweigern, auch wenn das bedeutet, dass er damit seinen Tod in Kauf nimmt [1]. Die Gründe, die er hierfür nennt, brauchen für den Arzt nicht nachvollziehbar zu sein."
Aber zum Arzt gehe ich ja so wieso nicht (höschstens zum Krankschreiben)
Bei mir geht es allso um Leben und Tot in einer Not situation.
Hier möchte ich jägliche Art von Hilfeleistung in die Schranken weisen.
Verbleibe mit Freundlichen Grüßen
feuergefangen