eBay ist nicht für alle Produkte der ideale Marktplatz. Damit würde ich mich vielleicht eher an ein reales Auktionshaus wenden.

@Hinweis zum Alter: Wenn der User sein Alter nicht öffentlich bekannt gibt, hat GF auch keine öffentlichen Hinweise auf das Alter des Users (und Brötchengebers) zu geben! Das ist nicht das erste Mal und wenn das GF-Team das nicht abstellen kann, muss ich meine Unterstützung leider einstellen! Es gibt einige andere Fragen, Antworten und Kommentare, da wäre ein Eingriff seitens GF gerechtfertigt. Dürfen Minderjährige hier keine Fragen stellen? Vielleicht hat sein Vater einfach keine Lust sich hier blöd anmachen zu lassen und hat deshalb seinen Vater vorgeschickt!?! Gebt Ihr etwa alle überall im Netz jedem Eure (echten) persönlichen Daten? Und wenn Ihr schon bei jedem Kommentar jeden genau durchleuchtet, warum erklärt mir dann keiner von Euch, warum euer öffentlicher Hinweis nicht unverschämt, sondern hilfreich, userfreundlich und unumgänglich ist? Und wieso haben die tollen Hinweisgeber kein Profil, damit man sehen kann, was die sonst noch so verzapfen (ah, das ist vermutlich bereits die Antwort)?

Kein Problem, wenn Ihr Fans von Georg Orwell seit. Aber dann doch bitte einfach eine private Nachricht senden oder besser noch; akzeptieren, das clevere Menschen nicht jedem ihre korrekten Daten geben. Das ist ja ein gutes Beispiel dafür, warum man das nicht tun sollte und ich das hier auch nicht getan habe! Hört endlich auf eurem Kapital hinterher zu spionieren und kümmert Euch lieber um saubere Beiträge, sowie die Privatsphäre und Zufriedenheit eurer Nutzer.

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Entweder Du kontaktierst die Verkäufer über eBay oder Du eröffnest jeweils einen Fall.

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, spielt es für Dich keine Rolle, wie er den Artikel verschickt. Er trägt auf jeden Fall das Versandrisiko! Wenn versicherter und unversicherter Versand angeboten wird, kann also bedenkenlos der unversicherte gewählt werden - die VK versuchen so nur die teureren Versandkosten abzuwälzen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_8.html

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Beim Einpacken war doch sicherlich ein Zeuge dabei! Ansonsten liegt es am Verkäufer zu beweisen, den falschen Artikel zurückbekommen zu haben.

Das würde ich auch eBay melden - vielleicht gab es ja schon ähnliche Probleme mit dem Verkäufer, dann wäre eine Anzeige die richtige Antwort.

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Du hast ja Deine Bereitschaft erklärt, den Betrag zu erstatten. Also Mailverkehr ausdrucken, der Anhörung beilegen und das Geld zurückerstatten; die Anzeige wird dann eingestellt. Der Käufer könnte aber Zivilklage einreichen und die Herausgabe oder vergleichbaren Ersatz fordern. Wenn das jetzt kein unbezahlbares Unikat war, sollte das mit der Rückerstattung erledigt sein (zumindest, wenn Du freundlich bleibst und den Käufer nicht zur Klage nötigst).

Hat der überhaupt schon bezahlt? Falls nicht, gibts da für ihn eh nichts anzuzeigen.

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Die Netzclubkarte ist kostenlos! Du musst bei der Registrierung einfach Aufladung mit O2 Guthabenkarte auswählen.

Ich nutze die Karten seit über 4 Jahren und habe noch nie Guthaben aufgeladen (habe auch noch eine mit den 100 Freiminuten monatlich). Der Fantarif kann zugebucht werden, muss aber nicht.

Es ist zwar kaum zu glauben, aber das funktioniert wirklich super und kostenlos.

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Wenn in der Beschreibung widersprüchliche Angaben sind, dann musst Du nicht zahlen. Schreibe dem Verkäufer das genau wie hier beschrieben (die Maße passen nicht zu den Karten). Wenn er nicht reagiert oder keinen Ersatz hat, dann ist das sein Problem.

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Widerrufsrecht bei Ebay - 40 EUR Klausel

Hallo, ich verkaufe seit kurzem auf Ebay als gewerblicher Händler. Wie ich durch ein bischen googeln herausgefunden habe, ist die dortige Muster-Widerrufsbelehrung im Bezug auf die 40 EUR-Klausel nicht korrekt.

Unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts: Eine Regelung, die dem Käufer im Falle des Widerrufs bei einem Warenwert von nicht mehr als 40 Euro die Rücksendekosten pauschal ohne ausdrücklichen Bezug auf die regelmäßigen Rücksendekosten auferlegt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.02.2011 – Az.: 6 U 80/10)

Heißt das jetzt, dass wenn ich angebe, dass der Käufer die Versandkosten trägt, dies eine unzulässige Einschränkung ist? Sollte ich sicherheitshalber angeben, dass ich die Versankosten trage? Kann ich dann die u.g. Widerrufsbelehrung trotzdem vom Wortlaut so lassen?**

Es geht um folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an...

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 3 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.......

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Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die von eBay angebotene Widerrufsbelehrung verwendet werden (bis 12.06.2014 23:59). Ab dem 13.06.2014 sollte dann die neue Musterwiderrufsbelehrung angepasst und verwendet werden.

Eine individuelle Belehrung ohne Prüfung durch einen Juristen ist bei eBay nicht zu empfehlen. Die Abmahnvereine wetzen vermutlich eh schon die Messer für das große Fressen am 13.06. (der Gesetzgeber hat diesmal leider keine Übergangsfrist zur Umstellung des Widerrufsrechts gegeben - die haben wohl zuviel Zeit!). Also wer ganz sicher gehen möchte, muss eigentlich alle Angebote am 12.06.2014 beenden und am 13.06. wieder mit der neuen Belehrung einstellen.

Wenn es um die Rechtssicherheit geht, sollte man sich nicht auf die Aussagen bei GF verlassen. Wenn man schon unbedingt seine eigenen Formulierungen möchte, dann sollte man nicht geizen und einem Profi 30 Euro geben.

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Da stimmt etwas nicht!

Normalerweise sind an der Decke 3 Adern. Die Farben können unterschiedlich sein; Gelb und Grün-Gelb sind normalerweise die Erdung. Die beiden Anderen Farben sind dann Schwarz, Braun oder Blau.

Schau mal genauer hin, vielleicht ist ein Draht abgebrochen!

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eBay hält das Geld zurück, bis der Fall geklärt ist. Wenn Du nachweisen kannst, daß das Paket unterwegs ist, bekommst Du das Geld wieder freigegeben. Sollte es beim Versand verloren gehen, haftet der Versandservice dafür.

Also nicht zahlen, das macht es nur noch komplizierter.

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Du könntest den Brief auch unter Zeugen abgeben (einwerfen). Die unterschreiben dann mit Datum und Uhrzeit - das genügt. Ob ein Einwurfeinschreiben genügt, kann ich nicht sagen (bei Mahnungen genügt es jedenfalls).

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Klemm die kleinen Boxen an die Ausgänge vom Subwoofer.

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Wenn da tatsächlich "Ich verkaufe eine Iphone 4 ovp funktioniert einwand frei alles dabei handbuch.." steht, dann ignoriere die Zahlungsaufforderung des Verkäufers, bzw. eröffne einen Fall bei eBay und erstatte Anzeige (zumindest, wenn der tatsächlich auf die Zahlung besteht).

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer, kannst Du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Ich denke zwar nicht, das der so blöd ist und versucht das Geld einzuklagen; sicherheitshalber solltest Du allerdings den Angebotstext sichern. Ein Blick auf die Bewertungen des Verkäufers kann hilfreich sein. Vielleicht hat er die Masche ja schon öfter abgezogen - dann solltest Du sogar unbedingt Anzeige erstatten.

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Dazu musst Du das Konto auf privat stellen (und Angebote mit nicht öffentlicher Bieterliste einstellen), dann sollte das funktionieren.

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Es kommt auf das verwendete Shopsystem an. Für Gambio (XTC) gibt es z.B. den Magnalister. Wenn der installiert ist, kann dort ein Template für eBay hinterlegt werden (HTML/CSS). Das Template wird mit Variablen/Platzhaltern für Artikelbeschreibung, Bilder, Artikelbezeichnung usw. versehen. Über den Magnalister werden die Angebote dann bei eBay eingestellt.

https://www.magnalister.com

So werden der eBay- und der Gambio-Shop aus einem Warenbestand versorgt. Zudem lassen sich auch noch andere Marktplätze und Preissuchmaschinen damit füttern! Eventuell ist es günstiger, den Magnalister direkt aus dem Gambio-Shop heraus zu bestellen, da die gelegentlich Sonderaktionen machen.

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