Hallo,

ich will Genossenschaftsanteile bei einer Wohnungsbaugenossenschaft in Höhe von 1000,00€ kaufen, um mir eine Wohnung dort zu mieten und dann auch in diese Wohnung ziehen. Mich würde interessieren, ob diese Genossenschaftsanteile genau wie andere Geldanlagen behandelt werden, d.h. der Erwerb dieser Anteile genau wie der Erwerb wie z.B. Aktien dem Finanzamt mitgeteilt wird. Oder sind Genossenschaftanteile gar keine Geldanlagen, sondern genauso wie eine Kaution nur eine reine Sicherheit für den . Denn da, legt der Vermieter ja auf seinem Namen das Geld auf einem Kautionskonto an und das Finanzamt wird nicht informiert. Ich meine, in beiden Fällen kann ich das Geld erst wieder verwerten, wenn ich aus der Wohnung ausziehe. Da wäre doch eine unterschiedliche Handhabung ja irgendwie paradox.

Danke für eventuelle Antworten.