Wenn im Auto die Schlüssel stecken und ein Dieb es entwendet, kann er dafür juristisch in Rechenschaft gezogen werden, auf gut deutsch: kann er bestraft werden, obwohl das vom Fahrzeughalter eine grob fahrlässige und verleitende Handlung ist ???
Die Frage bezieht sich nur auf die Straftat (wenn es eine ist) und nicht auf  Versicherungstechnische Dinge.  Danke im Voraus!
Gruß
fetko46