Wie sieht das aus:

ist mein Verlobter erziehungsberechtigt, wenn ich ihm die Aufsicht meiner Kinder anvertraue? 

Hat das auch vor Gericht und Schulen Bestand, oder ist er "nur" Aufsichtsperson? Wie sieht das dann bei einem Babysitter aus? Oder ist jeder, der gerade die Aufsicht hat auch erziehungsberechtigt? Kindergärtner, Lehrer, Oma, etc.?????