Alles was unter 16 ist hat um 22 uhr zu Hause zu sein . Das heißt auf euren Grundstück , nicht auf der Straße oder auf dem Weg nach Hause. Bei 16 Jähriegen sieht es so aus das sie sich bis 24 uhr Draußen aufhalten Dürfen , und sie müßen nach 24 uhr von der Straße verschwunden sein . Wer dieses nicht beachtet kann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht unter Aufsicht des Jugendamtes gestellt werden oder muß eine Geldstrafe Bezahlen.

Jugentliche die in Begleitung eines Erwachsenen sind dürfen dann auch länger Draußen bleiben , wobei die Erwachsenen die Jugentlichen nie aus den Augen verlieren dürfen. Trinkt der Erwachsenen Alkohol ...verstößt er gegen seine Aufsichtspflicht und kann zu einer hohen Strafe verdonnert . Hierbei tritt wieder das jugendschutzgesetz in Kraft , wobei der Jugentliche bis 16 Jahren wieder um 24 uhr zu Huase sein muß.

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