Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im Süden Bayerns. Im Winter geht es schonmal deutlich in den Minusbereich bei ebensoviel Schnee. Der Ort liegt auf 650 Hm. Wir haben einen Kellerraum mit den Waschmaschinen und einen Trockenraum für die Wäsche, beide mit je einem Kellerfenster. Die Vermieterin verlangt, daß wir diese Kellerfenster rund um die Uhr offen lassen. Da wir im Parterre wohnen, sind insbes. die Räume über den o. g. Kellerräumen recht kalt vom Boden her. Nun ist uns die Vermieterin nach mehrfachem Protest soweit entgegengekommen, daß die Fenster bei +5° und kälter im Keller bis auf Stoßlüften geschlossen bleiben können. Was sagt das Mietrecht dazu? Sind wir verpflichtet, bei deutlichen Minusgraden draußen die Fenster offen zu lassen?