Die Antwort gilt für Bayern:

Wenn du (ggfs. durch Notenausgleich) den mittleren Schulabschluss bestanden hast, sind für die FOS nur noch die Noten in D, M, E wichtig. Du wirst also zugelassen.

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An der FOS in Bayern ist festgelegt, dass man in Fächern mit 1 Schulaufgabe pro Halbjahr die Gesamtnote berechnet, in dem man den Durchschnitt aus der Schulaufgaben-Note und der Durchschnittsnote der "sonstigen Leistungen" berechnet.

In Fächern mit insgesamt 3 Schulaufgaben im Jahr (derzeit noch 12. und 13. Klasse) wird die Schulaufgaben-Durchschnittsnote und die Durchschnittsnote aus den "sonstigen Leistungen" 2:1 gewichtet.

Wie sich die Note aus den "sonstigen Leistungen" zusammensetzt, legt der Fachlehrer am Anfang des Schuljahres fest und informiert die Klasse darüber.

Oft ist es so, dass innerhalb der sonstigen Leistungen die Kurzarbeiten doppelt und alle anderen Leistungen (Unterrichtsbeiträge, Abfragen etc) einfach gewichtet werden, das ist aber keine Vorschrift.

Wenn ich raten soll: mit obigen Noten (11. Klasse) wäre das:

SA = 3

sonst = ( 2 + 4 + 4 ) : 3 = 3,34 (aufrunden laut Schulordnung auf zwei Dezimalen, die Juristen in Bayern haben keine Ahnung von Mathematik...)

gesamt = ( 3 + 3,34 ) : 2 = 3,17

Allerdings musst du das ganze natürlich mit den Notenpunkten (0 bis 15) und nicht mit Noten rechnen.

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Du erhältst in der 13. Klasse zunächst ein Zeugnis des fachgebundenen Abiturs. Darin ist die zweite Fremdsprache nicht aufgeführt, du würdest es auch erhalten, wenn Du gar keine zweite Sprache gelernt hast. Damit kannst Du Dich an Universitäten für Studiengänge in Deiner speziellen Fachrichtung einschreiben.

Zusätzlich erhältst Du ein Beiblatt zum Zeugnis, das Dir die allgemeine Hochschulreife zum Studium jedes beliebigen Fachs verleiht. Darin steht auch die zweite Fremdsprache und dabei zählt sie dann auch zum Schnitt.

Wenn Du also z.B. in der Ausbildungsrichtung Technik bist und Maschinenbau studieren willst, kannst Du aussuchen, welches Zeugnis und damit auch welchen Schnitt Du der Uni zeigst. Willst Du aber Jura studieren, musst Du das allgemeine Abiturzeugnis vorlegen und dann hast Du die zweite Sprache (in Deinem Fall mit 8 Punkten) im Schnitt dabei.

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Hallo,

der richtige Weg ist, einen sogenannten Funktionsplotter zu verwenden (ein Programm, das Funktionsgraphen zeichnen kann) und den fertigen Graph dann in Word zu kopieren.

Nimm z.B. GeoGebra (www.geogebra.org), das lässt sich relativ leicht bedienen (wenn man nur einen Graph zeichnen will). Dort gibt es dann im Menü einen Befehl "Bearbeiten -> Grafik-Ansicht in Zwischenablage". Damit kopierst Du den Graph in die Zwischenablage. Unter Word kannst Du das Bild dann einfügen (z.B. per Tastenkombination Strg+V).

GeoGebra kann auch Flächen farbig hervorheben, dazu musst Du dich dann aber schon ausführlicher damit beschäftigen.

Um Formeln zu schreiben, verwendest Du unter Word den Formeleditor. Ab Version 2007 ist er im Einfügen-Menüband zu finden.

Excel ist für diesen Zweck keine gute Idee.

Viel Erfolg!

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