Hallo meine Liebe Gute-Frage-Community,

gestern war ich in einem gastronomischen Betrieb unentgeltlich Probearbeiten. Das wurde auch per Vertrag geregelt. Allerdings am Ende des Abends wurde mir das Trinkgeld verweigert, mit der Begründung, dass das in unserem Betrieb so üblich ist, dass Probearbeiter kein Trinkgeld bekommen. Als Hintergrundinformation: Der Service gibt 20% seines Trinkgeldes an die Theke ab, da wir selbst nicht großartig viel machen und am Ende des Abends wird es aufgeteilt.

Jetzt ist meine Frage, ist es wirklich rechtlich einwandfrei mir das zustehende Trinkgeld zu verweigern ?