Hallo.

Die Situation:

Ich werde diesen März vorraussichtlich mein Abitur absolvieren (RLP) und bin zu diesem Zeitpunkt noch 16, werde aber direkt danach 17. Da ich gerne Psychologie studieren würde, mein Notendurchschnitt das allerdings nicht zulässt, werde ich wohl versuchen über bestimmte Quoten angenommen zu werden (Quoten für Minderjährige Studenten). Dann muss ich zwar, falls das so funktionieren sollte, ohne Pause direkt weiter an die Uni, spare mir damit aber falls ich Glück habe das Problem 10 Jahre lang auf einen Studienplatz warten zu müssen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Da ich in einer anderen Stadt studieren möchte wäre es sehr praktisch wenn ich mich für geschäftsfähig/volljährig erklären lassen könnte, da ich schließlich meine Angelegenheiten dann selber regeln können muss und nicht durchs ganze Land fahren kann um eine Unterschrift meiner Eltern zu erlangen für jede Kleinigkeit. Ist das Möglich? Meine Eltern würden dem zustimmen, wir haben ein gutes Verhältnis.

Der zweite Punkt über den ich seit längerem nachgrüble: Angenommen, es wäre rechtlich möglich mich mit 17 für volljährig/geschäftsfähig erklären zu lassen, ist es dann noch möglich über Sonderquoten für Minderjährige einen Studienplatz zu erlangen? Ich bin zwar noch 17 dann, aber ja rechtlich gesehen 18.

Ich hoffe dass sich hier jemand erbarmt all dies durchzulesen und mir zu helfen.

Vielen Dank, Hanna