Hallo liebe Leute, vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig weiterhelfen. Ich bin seit dem 01.08.2010 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Nun hatte ich schon mehrere Einsätze in verschiedenen Einrichtungen. Nun habe ich die Möglichkeit in einer dieser Einrichtungen, nahcdem ich mich dort schriftlich beworben habe, anzufangen. Ich bin bei meiner Zeitarbeitsfirma noch in der Probezeit, in dieser Zeit ahbe ich ja bekanntlich die Möglichkeit fristlos zu kündigen. Meine Frage ist nun on die Zeitarbeitsfirma trotzdem Geld von der Einrichtung verlangen kann wenn ich dort, nach meiner Kündigung bei der zeitarbeitsfirma anfange??? Bin euch echt über jede Antwort sehr sehr dankbar. Grüße Sandra