Darf ein Bewohner einer gemeinschaftlich angemieteten Wohnung sein Zimmer in Abwesenheit abschließen?

Hintergrund: der andere Mitbewohner betritt in Abwesenheit der Bewohnerin dieses Zimmers, das Zimmer ohne vorher darum gebeten zu haben. Es liegt kein Grund vor das Zimmer zu betreten.

Oder grundsätzliches (und wir handhaben dies eher 'altertümlich': anklopfen und hereingebeten werden, oder draußen bleiben, wenn die Tür geschlossen ist und man nicht herein gebeten wird): wenn man an eine geschlossene Tür klopft, diese öffnet ohne herein gebeten zu werden, entweder, weil der Mitbewohner nicht zuhause ist, oder weil beschäftigt und nicht gestört werden will... Wie kann man diesem Mitbewohner deutlich machen, dass das ein no go ist? (Abschließen ist die eine Variante, s.o., aber ist dies rechtlich, moralisch, ethisch, was weiß ich, in Ordnung?)