Wertfortschreibung greift, wenn die Inventur vor dem Bilanzstichtag (31.12) gemacht wird. In diesem Fall wird der Wert genommen, die z. B. am 01.12 gezählt wurde, und werden die entsprechenden Zugänge dazu addiert und die Abgänge abgezogen. So ermittelt man den Wert dann zum 31.12.

Wert am Tag xy (vor dem Bilanzstichtag)

+Zugänge

-Abgänge

=Inventurbestand 31.12

Wertrückrechnung greift, wenn die Inventur erst nach dem Bilanzstichtag (31.12) gemacht wird. In diesem Fall muss der Wert zurückgerechnet werden. Das heißt hier ist das dann genau umgekehrt. Die Abgänge werden dazu addiert und die Zugänge werden abgezogen.

Wert am Tag xy (nach dem Bilanzstichtag)

-Zugänge

+Abgänge

=Inventurbestad 31.12

Grüße :)