Hallo,

ich habe eine Mieterin in meinem Haus, welche nun bald auszieht. Wir hatten drei Jahre lang ein gutes Mietverhältnis, während dem ich sie aber immer wieder darauf hingewiesen habe nach dem duschen bitte ihres Badezimmertür offen zu lassen um Schimmel zu vermeiden. Grund hierfür ist, dass sie ein kleines innenliegendes Badezimmer nutzt und auch immer recht lange duscht, was natürlich bei entsprechender Temperatur viel Dampf verursacht, so dass die Lüftung alleine wohl nicht ausreicht. Nun kurz vor ihrem Auszug muss ich feststellen, dass sie genau das nicht gemacht hat und nun nicht nur jede Menge Schimmel (nicht nur kleine Stellen sondern überall) an der Decke ist sondern sogar der bei ihrem Einzug neue Spiegelschrank total aufgequollen ist. Das Haus ist 30 Jahre alt und das Bad wurde früher auch genutzt und es gab nie Schimmelbefall darin.

Ich möchte keine Staatsaffäre daraus machen, bin aber trotzdem genervt, da ich fürchte nun auf den Kosten hierfür sitzen zu bleiben.

Kann mir jemand sagen ob ich für solch einen Schaden Kaution einbehalten darf?

Vielen Dank schonmal für Antworten.