meine freundin und ich haben einen ginkobaum in nähe nachbar's garten gepflanzt. da wir ihn immer wieder zurückschneiden werden wird es bei einem bäumle bzw strauch bleiben. es wird also kein ausgewachsener ginkobaum draus werden. nun meinten unsere nachbarn lt baurecht müssen wir bzw der ginko einen mindestabstand von 2m zu ihrem garten einhalten. da uns das die nachbarn mitteilten nachdem wir den ginko einpflanzten haben wir diesen abstand nicht eingehalten. kennt sich jemand im baurecht aus und kann uns sagen ob dem wirklich so ist? ich hab schon danach gegooglet aber es ist etwas verwirrend. zumal unsere nachbarn einen strauch und ihren gemüsegarten direkt an unser grundstück geplanzt haben und demnach auch keine 2m abstand gehalten haben.