Probier mal einen anderen Computer aus. Ansonsten http://www.apple.com/de/support/ipodnano/

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Die Lösung steht im ZVG: § 74a

(1) Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, daß ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

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Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind bußgeldbewehrt, u. U. auch Straftaten. Meldung an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt!

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Kann man pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, wie der Vertrag zustandekommt. Bei vielen Versandhäusern erst mit der Lieferung der Sache. Und wenn schon eher, kann man auch noch anfechten wegen Inhaltsirrtum nach § 119 I BGB.

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Ganz einfach gesagt, hat der Staat kein Interesse, die Tat zu verfolgen. Wenn der Nachbar es aber tun möchte, kann er das. Abschreckend wirkt natürlich der von ihm zu leistende Gerichtskostenvorschuß...

Details siehe §§ 374ff. StPO

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Dann klick mal auf "Andere" und dann geht das auch.

Das Handbuch hätte auch geholfen...S. 22ff. http://manuals.info.apple.com/deDE/iPhoneBenutzerhandbuch.pdf

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U.U. eine Beihilfe zu einer Straftat nach § 95 Aufenthaltsgesetz

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Ins Mahnverfahren gehen und Titel erwirken. Dann 30 Jahre Zeit zum Vollstrecken. Anzeige bringt eher nichts, da der Vorsatz, den Kredit schon von Anfang an zurückzuzahlen, wohl nicht nachweisbar ist.

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